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Donnerstag, 30. Juni 2022

Sichere Straße für Schulkinder

Kinder brauchen mehr Platz im öffentlichen Raum. Speziell auch im Straßenverkehr sollen sie sichtbarer und präsenter sein, und von den anderen Verkehrteilnehmer:innen besser geschützt werden. Um das zu erreichen, gibt es einige Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung.

  • Künftig gibt es „Schulstraßen“ mit einem eigenen Verkehrzeichen: ein Bild davon seht ihr hier unter dem Text.  Eltern und Kinder kennen ja die gefährlichen Stuationen, die sich in der morgendlichen Stoßzeit oft vor vielen Schultoren abspielen: Eltern halten in zweiter Spur, Kinder steigen mit ihren Schultaschen aus und gehen um die Autos herum, andere Autos fahren durch. Nicht selten kommt es hier zu brenzligen Szenen. Behörden bekommen nun die Möglichkeit, vor Schulen zu speziellen Zeiten den Autoverkehr einzuschränken. Zum Beispiel kann man auf der Fahrbahn mobile Gitter aufstellen, um die Fahrbahn für "Elterntaxis" und für den Durchzugsverkehr abzusperren. Die Zufahrt für Anrainer oder etwa für die Rettung muss selbstverständlich weiterhin immer möglich sein. Deswegen müssen die Gitter so beschaffen sein, dass ein:e Erwachsene:r diese rasch öffnen und schließen kann. Radfahren bleibt auf der Schulstraße erlaubt.

  • Sicherer Schulweg: Kinder sollen ausdrücklich ermuntert werden, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule zu kommen. Das tut ihnen aus vielerlei Gründen gut: Bewegung ist gesund, Kinder lernen ihre Wohnumgebung besser kennen. Der Schulweg ist immer auch ein Stück Automonie! Auch Kinder, die auf dem Fahhrad von Eltern begleitet werden, sind künftig sicherer: Erwachsene, die ein unter-12jähriges Kind auf dem Rad begleiten, dürfen (außer auf Schienenstraßen) neben dem Kind fahren. Ebenso wichtig für den sicheren Schulweg ist der fixe Mindestabstand beim Überholen (1,5m im Ortsgebiet, 2 m außerhalb). Für Fußgänger:innen wird klargestellt, dass sie auf dem Gehsteig immer Vorrang haben und nicht behindert werden dürfen – etwa bei Garagenzufahrten, Schrägparker etc.

  • Klassenausflüge werden erleichtert: Radgruppen ab 10 Personen dürfen eine Straße gemeinsam („im Verband“) überqueren, und dafür den Verkehr anhalten. Auf dafür geeigneten Anlagen dürfen sie nebeneinander fahren. Damit eine Gruppe als solche erkennbar ist, muss die erste und letzte Person der Gruppe muss eine Warnweste tragen. 
schulstrasse

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