Manche Kinder mit Behinderungen brauchen eine "Persönliche Assistenz". Diese Assistenz hilft zB auf dem Schulweg, beim Anziehen, bei der Bedienung von Geräten, beim Essen oder WC-Gang, also bei persönlichen (nicht pädagogischen!) Handreichungen. Das kann den Alltag von Kindern und Jugendlichen, die Regelschulen besuchen, massiv erleichtern, und verhindern, dass sie auf Sonderschulen ausweichen, oder gar Ausbildungen abbrechen müssen. Bis vor Kurzem gab es hier jedoch eine Benachteiligung: An Bundesschulen (AHS, BMHS) war die "persönliche Assistenz" an eine höhere Pflegestufe, also an eine körperliche Beeinträchtigung geknüpft. Das bedeutete: Jugendliche mit psychischen Behinderungen, etwa aus dem Autismus-Spektrum, waren von dieser Unterstützungsleistung bisher ausgeschlossen.
Nach einer erfolgreichen Klage des Klagsverbands wurde diese Diskriminierung jetzt endlich repariert. Ein neuer Erlass des Ministeriums sieht nun 3 Assistenzarten vor:
Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern über die Schule.
Ganz wichtig: Das Budget für diese Assistenzen wurde im kommenden Jahr von 3,8 auf 7,4 Mio verdoppelt. Wir rechnen also damit, dass in Zukunft viel mehr Schüler:innen als bisher das Unterstützungsangebot in Anspruch nehmen werden, und ihnen damit der Besuch von Regelschulen ermöglicht wird!
Bild: Freepik
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