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Mittwoch, 22. November 2023

Assistenz für Schüler:innen mit Behinderungen

Manche Kinder mit Behinderungen brauchen eine "Persönliche Assistenz". Diese Assistenz hilft zB auf dem Schulweg, beim Anziehen, bei der Bedienung von Geräten, beim Essen oder WC-Gang, also bei persönlichen (nicht pädagogischen!) Handreichungen. Das kann den Alltag von Kindern und Jugendlichen, die Regelschulen besuchen, massiv erleichtern, und verhindern, dass sie auf Sonderschulen ausweichen, oder gar Ausbildungen abbrechen müssen. Bis vor Kurzem gab es hier jedoch eine Benachteiligung: An Bundesschulen (AHS, BMHS) war die "persönliche Assistenz" an eine höhere Pflegestufe, also an eine körperliche Beeinträchtigung geknüpft. Das bedeutete: Jugendliche mit psychischen Behinderungen, etwa aus dem Autismus-Spektrum, waren von dieser Unterstützungsleistung bisher ausgeschlossen.

Nach einer erfolgreichen Klage des Klagsverbands wurde diese Diskriminierung jetzt endlich repariert. Ein neuer Erlass des Ministeriums sieht nun 3 Assistenzarten vor:

  • persönliche Assistenz (Fördersatz 40€/Stunde) für persönliche Handreichungen. Umfasst sind künftig nicht nur Unterricht und Schulweg, sondern ausdrücklich auch Nachmittagsbetreuung und mehrtägige Schulveranstaltungen.
  • Schulassistenz: eine pädagogische Fachkraft, die ein oder mehrere Schüler:innen in der Klasse unterstützt  (im Autismusspektrum zB bei Raum- und Zeitorientierung, Ordnung und Struktur am Lernplatz, sozialen Kompetenzen) - für 8 Std/Woche
  • Gebärdendolmetsch: für gehörlose Kinder.

Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern über die Schule.

Ganz wichtig: Das Budget für diese Assistenzen wurde im kommenden Jahr von 3,8 auf 7,4 Mio verdoppelt. Wir rechnen also damit, dass in Zukunft viel mehr Schüler:innen als bisher das Unterstützungsangebot in Anspruch nehmen werden, und ihnen damit der Besuch von Regelschulen ermöglicht wird!

 

Bild: Freepik

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