Gute Nachrichten für Jugendliche mit Behinderungen: es wurde ein Gerichtsurteil bekannt, das ihnen den Rücken stärkt.
Kinder müssen vor Übergriffen durch Erwachsene geschützt werden. Wie ich euch bereits berichtet habe, werden deswegen künftig Kinderschutzkonzepte verpflichtend vorgeschrieben – sowohl in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, als auch in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Um Vereinen, die in diesen Bereichen tätig sind, die Erstellung dieser Schutzkonzepte zu erleichtern, gibt es auf der Website des BKA nun einen Leitfaden dafür, samt Infos, Kontaktadressen und Vorlagen. Hier der Link: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/bundesjugendfoerderung/bundes-jugendfoerderung-kinderschutz.html Klimaglück-Kampagne Links Girls Day Ankündigung mit linWann??: Inklusion: Klage gegen BMBWF. Posting, Blog, OTS. reel Mittwoch: unser neues Team, unser neues Büro: foto, story? Mittwoch: treffpunkt bildung – foto, Donnerstag: SDG- Präsentation am Plenartag (Thema Bildung) – foto, story. Reel! Thema Schulautonomie: Blog, Posting, auch Reel (kann auch später sein) Thema Roma: Blogeintrag (zeitungebunden, spätestens bei 30-Jahrfeier 17.5.) Thema Ausbildungsfit: Reportage, Text mit Bildern (Blog und Insta), auch Reel? (zeitungebunden) Thema Kinderschutz – so geht das! (Blog, text hier:)Kinder müssen vor Übergriffen durch Erwachsene geschützt werden. Wie ich euch bereits berichtet habe, werden deswegen künftig Kinderschutzkonzepte verpflichtend vorgeschrieben – sowohl in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, als auch in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Um Vereinen, die in diesen Bereichen tätig sind, die Erstellung dieser Schutzkonzepte zu erleichtern, gibt es auf der Website des BKA nun einen Leitfaden dafür, samt Infos, Kontaktadressen und Vorlagen. Hier der Link: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/bundesjugendfoerderung/bundes-jugendfoerderung-kinderschutz.html Klimaglück-Kampagne Links Girls Day Ankündigung mit link
Es geht um Kinder und Jugendliche an Bundesschulen (AHS und BMHS). Wenn sie eine Behinderung haben, brauchen sie manchmal eine persönliche Assistenz – also eine Person, die sie genau dort unterstützt, wo sie das brauchen: Etwa auf dem Schulweg, in der Pause, beim Essen, beim Bedienen von Geräten, oder beim Gang auf die Toilette. Bisher jedoch gilt eine Regelung des Bildungsministeriums, die den Anspruch auf persönliche Assistenz auf wenige Jugendliche beschränkt: nämlich jene mit köperlichen Behinderungen und einer hohen Pflegestufe. Kinder und Jugendliche mit psychischen Behinderungen oder Sinneseinschränkungen, etwa mit Autismus, hatten diesen Anspruch nicht. Mit guter Begleitung wären sie intellektuell aber oft in der Lage, höhere Schulen zu besuchen!
Das ist eine Diskriminierung, sagt nun das Gericht, und hat einer Klage des Klagsverbands gegen die Republik Recht gegeben. Die gute Nachricht: Das Bildungsministerium hat sofort geantwortet, dieses Problem reparieren zu wollen.
Aus grüner Sicht lautet die klare Botschaft dieses Urteils: Die Gymnasien und BMHS müssen sich viel stärker als bisher an der Inklusion beteiligen, und dürfen diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe nicht allein den Pflichtschulen und Sonderschulen überlassen. Für Jugendliche mit Behinderungen brauchen wir viel mehr Angebote auch in weiterführenden Schulen. Denn auch sie haben das Recht, auf ihrem Bildungsweg ihr volles Potential auszuschöpfen!
Noch keine Kommentare auf dieser Seite.
Kommentare
Deine Meinung zählt