Gute Nachrichten für Jugendliche mit Behinderungen: Heute früh verkündeten die beiden Minister Johannes Rauch und Martin Kocher, dass sie künftig endlich gleichberechtigt Zugang zu allen Arbeitsmarkt-Maßnahmen bekommen!
Das ist eine immens wichtige Neuerung. Denn bisher lauert auf Jugendliche mit Behinderungen am Ende ihrer Schulpflicht eine gravierende Schikane: Die allzu schnelle Feststellung ihrer "Arbeitsunfähigkeit". Sobald diese einmal erfolgte, gab es für sie oft keine Möglichkeit mehr, weitere Ausbildungen oder AMS-Kurse zu besuchen, oder eine Lehre zu machen. Das hinderte sie häufig daran, ihr volles Potential auszuschöpfen, und führt dazu, dass sie allzu früh in einer "Tagesstruktur" zu landen, statt auf dem regulären Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. "Ein Abstellgleis" sei das, wie Behindertenrat und betroffene Familien seit Jahren massiv kritisiert wurde. Zu Recht!
Nun wird sich das ändern: Die Überprüfung der Arbeitsfähigkeit findet künftig erst im Alter von 25 Jahren statt. Auch Jugendliche mit körperlichen oder intellektuellen Beinträchtigungen werden also künftig vom AMS betreut, können AMS-Maßnahmen besuchen und haben in dieser Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Da diese Jugendlichen oft etwas länger brauchen, bis sie ihre Fähigkeiten voll entwickeln und ihre Talente ausschöpfen können, ist diese Zeitspanne wichtig. Es wird die Wahrscheinlichkeit, dass sie gute Berufsausbildungen machen und auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können, wesentlich erhöhen.
Gut so!
Foto: ©freepik
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