Welche Voraussetzungen muss man mitbringen, um elementarpädagogische Ausbildungen beginnen zu können? Um Kindergärtner:in zu werden, oder Assistenzkraft? Bisher braucht man dafür eine „körperliche Eignung“. So steht das im Gesetz, und so wurde es traditionellerweise auch beim Aufnahmeverfahren überprüft. Man darf zB. keinen Sprachfehler haben, oder musste (zumindest früher!) vor einer Prüfungskommission einen Rhythmus nachklatschen, über einen Schwebebalken balancieren oder einen Purzelbaum machen.
Wir halten das für einen antiquierten, einseitigen Zugang, der modernisiert gehört. Die Elementarpädagogik braucht Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten, die einander im pädagogischen Team am Standort ergänzen können. Zu diesem Team können auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen gehören – denn diese bringen oft zusätzliche wichtige Erfahrungen und Kompetenzen mit, die anderen Menschen fehlen.
Das Kriterium der „körperlichen Eignung“ wird deswegen in der Aufnahmeprüfungs- Verordnung für BAFEPs, BASOPs und Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe ersatzlos abgeschafft. Künftig fokussiert die Prüfungskommission auf das Allerwichtigste: auf Persönlichkeitsbildung, die kommunikativen und sozialen Kompetenzen sowie auf die Fähigkeit zur Selbstreflexion. Dieses neue Aufnahmeverfahren soll die Diversität in der Elementarpädagogik erhöhen, und Barrieren für Pädagog:innen mit Behinderungen beseitigen.
Kindergärten müssen Teil einer inklusiven Gesellschaft sein!
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